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KGV Abendsonne e.V. Lippstadt

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04.10.2025

Gemeinschaftsarbeit

1. Grundsätze:

  • Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingarten unerlässlich. Die Pflicht zur Teilnahme ist im Pachtvertrag sowie in der Satzung geregelt.
  • Gemeinschaftsarbeit ist Pächterpflicht und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe.
  • Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Pflichtstunden zu erbringen, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.
  • Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist in der Lage, Pflichtstunden zu erbringen.
  • Wer keine Pflichtstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird.
  • Für den Pächter besteht die Möglichkeit, für die Ableistung seiner Stunden einen Ersatzmann zu stellen. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Grundsätzlich ist der Vorstand darüber vorher zu informieren.

  • 2. Planung der Gemeinschaftsarbeiten:

  • Gemeinschaftsarbeit fördert das Vereinsleben.
  • Der Vorstand hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder Pächter die geforderten Pflichtstunden ableisten kann.
  • Schwerpunkt bei der Planung und Durchführung der Gemeinschaftsarbeit wird darauf gelegt:
  • Pflichtstunden werden objektbezogen vergeben
  • Die Objekte sind immer mit dem Vorstand bzw. dem dafür beauftragten Verantwortlichen abzustimmen.

  • 3. Keine Pflichtstunden sind:

  • Arbeiten zur Pflege, Instandhaltung oder Verschönerung der eigenen Parzelle
  • Pflegemaßnahmen an privaten Anpflanzungen außerhalb der eigenen Parzelle oder außerhalb der äußeren Einfriedung.
  • Arbeiten an selbst gewählten Objekten ohne Kenntnis bzw. Zustimmung des Vorstands.
  • Die Wege der Anlage sind von den Pächtern der jeweils angrenzenden Gärten in Ordnung zu halten.
  • -Der Vorstand-


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