Gemeinschaftsarbeit

Pflichtstunden im Verein

Gemeinschaftsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vereinslebens. Hier finden Sie die Grundsätze, die Planung und die Arbeiten, die nicht als Pflichtstunden angerechnet werden.

Grundsätze

Was für die Gemeinschaftsarbeit gilt

Die Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein ein fester Bestandteil des gemeinsamen Vereinslebens und dient dem Erhalt sowie der Pflege der gesamten Anlage.

Pflicht zur Teilnahme

Die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit ist im Pachtvertrag sowie in der Satzung geregelt. Sie gehört zu den Pflichten eines Pächters und ist an die Parzelle gebunden – unabhängig von deren Größe.

Pflichtstunden

Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Pflichtstunden zu leisten. Die Anzahl der Stunden wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

Abgeltungsbetrag

Wer keine Pflichtstunden leistet, zahlt einen entsprechenden Abgeltungsbetrag. Dieser wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.

Ersatzperson

Für die Ableistung der Stunden kann ein Ersatzmann gestellt werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Der Vorstand ist darüber vorab zu informieren.

Grundannahme

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jeder Pächter, der einen Kleingarten gepachtet hat, auch in der Lage ist, die festgelegten Pflichtstunden zu erbringen.

Gemeinsamer Nutzen

Die Gemeinschaftsarbeit dient nicht einzelnen Parzellen, sondern dem Gesamtbild, der Ordnung und dem guten Zustand der gesamten Vereinsanlage.

Planung

Wie die Gemeinschaftsarbeit organisiert wird

Der Vorstand schafft die Voraussetzungen dafür, dass jeder Pächter die geforderten Pflichtstunden grundsätzlich ableisten kann.

Planung und Durchführung

  • Gemeinschaftsarbeit fördert das Vereinsleben.
  • Die Arbeiten werden objektbezogen vergeben.
  • Die jeweiligen Objekte sind immer mit dem Vorstand oder einem beauftragten Verantwortlichen abzustimmen.

Wichtiger organisatorischer Hinweis

Arbeiten, die ohne Kenntnis oder Zustimmung des Vorstands übernommen werden, gelten nicht automatisch als anrechenbare Pflichtstunden.
Abgrenzung

Diese Arbeiten zählen nicht als Pflichtstunden

Nicht jede Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Anlage wird als Gemeinschaftsarbeit anerkannt. Die folgenden Arbeiten gelten ausdrücklich nicht als Pflichtstunden.

Nicht anrechenbar

  • Arbeiten zur Pflege, Instandhaltung oder Verschönerung der eigenen Parzelle
  • Pflegemaßnahmen an privaten Anpflanzungen außerhalb der eigenen Parzelle oder außerhalb der äußeren Einfriedung
  • Arbeiten an selbst gewählten Objekten ohne Kenntnis oder Zustimmung des Vorstands

Wege an den Gärten

Die Wege der Anlage sind von den Pächtern der jeweils angrenzenden Gärten in Ordnung zu halten. Diese Arbeiten zählen daher nicht zur Gemeinschaftsarbeit im Sinne der Pflichtstunden.

– Der Vorstand –

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